Wiederaufnahme des praktischen Fahrschulunterrichts zum 01.03.2021

Die Praktische Ausbildung ist ab dem 01.03.2021 wieder zulässig. Sichert euch jetzt eure Termine!

Hier sind die aktuellen Infos zur Fahrschulausbildung im Überblick:

  • Ab 1. März 2021 ist der praktische Fahrschulunterricht wieder gestattet.  
  • Die Fahrschulen müssen ein Hygienekonzept erstellen, welches für den praktischen Fahrschulunterricht eine Maskenpflicht vorsieht.
    Solche Hygienekonzepte haben Fahrschulen schon bei den zwischenzeitlichen Öffnungen nach dem ersten Lockdown erarbeitet, so dass diese lediglich angepasst werden müssen.
  • Vorgeschrieben sind hierbei medizinische Masken oder ein Atemschutz, welcher die Anforderung der Standards FFP2KN95N95 oder vergleichbar erfüllt.
    Das Tragen solcher Masken ist auch bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung verpflichtend.
  • Der Theorieunterricht ist weiterhin ausschließlich online durchzuführen.

Weitere Infos findet ihr hier.

 

2 Antworten auf „Wiederaufnahme des praktischen Fahrschulunterrichts zum 01.03.2021“

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