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Kraftfahrzeuge: |
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A1 |
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
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A2
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- Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
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A |
- Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg,
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder,
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
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Prüfungen
(bei allen 3 Führerscheinen)
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- Theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse A: max. 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- Praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse A:
max. 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
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