Motorrad-Führerscheinklassen A1, A2 und A sowie B196

Fakten zu den Führerscheinklassen A1, A2 und A sowie B196

Kraftfahrzeuge:
A1
  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
  • Mindestalter: 16 Jahre

A2

  • Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
  • Mindestalter: 18 Jahre
A
  • Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg,
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder,
  • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Prüfungen
(bei allen 3 Führerscheinen)

  • Theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse A: max. 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse A:
    max. 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Wenn du seit mehr als 5 Jahren ununterbrochen den Autoführerschein Klasse B besitzt und mindestes 25 Jahre alt bist, hast du die Möglichkeit den Motorradführerschein zu erwerben. Weitere Infos findest du hier.