Begleitendes Fahren mit 17 (BF17)

Endlich geht’s an den Führerschein!

der Führerschein der Klasse B kann mit 17 erworben werden. Diese Abwandlung nennt sich BF17. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erhälst du automatisch den EU-Kartenführerschein.  Die BF17 Ausbildung kannst du ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag starten. Für den Erhalt des Führerscheins sind  1-3 Begleitperson/-en zu bennen. Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre als sein, mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein und dürfen nicht mehr als 1 Punkte in Flensburg (Verkehrszentralregister) haben